Hinweise zum Batteriegesetz

Hinweise zum Batteriegesetz

 
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an diejenigen, die Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
 
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Ich bin als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet, wobei sich meine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die ich als Neubatterien in meinem Sortiment führe oder geführt habe, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an mich zurücksenden oder sie direkt an meinem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
 
Anschrift: Die Röhre / Herrn Marc Douha, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt am Main
 
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet.  Schadstoffhaltige Batterien sind mit chemischen Symbolen besonders gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht  "Cd" für Cadmium,  "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
 

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers nachzulesen.